Was Sie bei der Antragstellung beachten sollten
Eigentümer von selbst genutzten und vermieteten Wohngebäuden können einen Antrag bei der KfW Förderbank stellen. Hierzu gehören z.B. Privatpersonen, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Kreise, Gemeinden, Gemeindeverbände sowie sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts. Gefördert werden Maßnahmen an Wohngebäuden. Ferien- und Wochenendhäuser sind von der Förderung ausgeschlossen.
Die Förderbedingungen gelten ausschließlich für Maßnahmen, für die ab dem 1. April 2010 die Rechnung gestellt wurde. Der Antrag muss spätestens drei Monate nach Abschluss des Vorhabens bei der KfW Förderbank gestellt werden. Ausschlaggebend ist das Datum der Rechnungsstellung.
Sollte Ihre Rechnung vor dem 1. April 2010 gestellt worden sein, finden Sie hier die Bedingungen für die Antragsstellung sowie das Antragsformular.
Für eine vollständige Antragsstellung benötigen Sie:
- einen Ausdruck des Antragsformulars, das Sie bis auf Weiteres ausschließlich online bei der KfW ausfüllen können
- Rechnung des Fachunternehmens (Achtung! Es werden nur Rechnungen anerkannt, die von einem Handwerksbetrieb ausgestellt worden sind.)
- eine Kopie des VdZ-Formulars „Inspektionsberichts zum Heizungs-Check“ (PDF, wird vom Handwerker ausgefüllt)
- eine Kopie des VdZ-Formulars „Bestätigung des hydraulischen
Abgleichs“ (PDF, wird vom Handwerker ausgefüllt) - Privatpersonen: Kopie des Personalausweises
- Wohnungseigentümergemeinschaften: Kopie des Personalausweises bzw. gegebenenfalls des Personalausweises des Hausverwalters oder einer vertretungsberechtigten Person
- Wohnungsunternehmen: Kopie des Handelsregisterauszugs oder ein geeigneter gleichwertiger Nachweis
Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt erst nach Zusage durch die KfW Förderbank. Der förderfähige Betrag wird nach dieser Zusage zum folgenden Quartalsende auf Ihr Konto überwiesen. Wenn Sie z.B. am 17. Mai 2010 eine Zusage erhalten, dann erfolgt die Auszahlung in der Regel zum 30. Juni 2010.
Weiterführende Informationen zur Förderung erhalten Sie auf der Website der KfW Förderbank oder unter der Telefonnummer des KfW-Infocenters: 0180 1 33 55 77 (3,9 Cent/Minute aus dem Festnetz der Deutschen Telekom, Mobilfunk max. 42 Cent/Minute)










