Weitere Förderinformationen für Alt- und Neubauten können Sie sich mit dem Förderratgeber anzeigen lassen.
Machen Sie den PumpenCheck!
Vom Einfamilienhaus zum Rathaus: Aufgrund der immensen Stromsparpotenziale bei Pumpen in Nichtwohngebäuden ist der PumpenCheck nun für weitere Gebäudetypen erweitert worden. Der überarbeitete Energiespar-Ratgeber berücksichtigt generell Gebäude mit bis zu 2.000 Quadratmetern Nutz- oder Wohnfläche.
Überprüfen Sie jetzt das Einsparpotenzial Ihrer Heizungspumpe - machen Sie den PumpenCheck!
Seit dem 1. September 2010 wird der Pumpentausch nicht mehr von der KfW gefördert - doch er lohnt sich für Sie auch ohne Zuschuss: Drei gute Gründe für eine moderne Hocheffizienzpumpe.
Die Pumpe ist erst der Anfang...
Oft ist der Pumpentausch der ideale Einstieg für weitere Sanierungsmaßnahmen - hier gibt es günstige Kredite und Zuschüsse von KfW Förderbank und BAFA.
Installieren Sie beispielsweise nicht nur eine neue Pumpe, sondern zusätzlich noch einen Biomasseofen oder eine Solarkollektoranlage, gewährt Ihnen das BAFA dafür Zuschüsse in großem Umfang.
Wenn Sie schon länger über einen Austausch der gesamten Heizungsanlage nachdenken, wenden Sie sich an die KfW Förderbank: Im Rahmen des Programms 141 vergibt sie günstige Kredite für Maßnahmen, die die Energieeffizienz Ihres Hauses steigern.
BAFA-Förderung: Hocheffizienzpumpe und hydraulischer Abgleich sind Pflicht
Achtung: Ab 1. September 2011 sind der hydraulische Abgleich und der Einbau einer effizienten Umwälzpumpe Voraussetzung für Zuschüsse des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Konkret heißt das: Zuschüsse für eine neu installierte Pelletheizung oder eine effiziente Wärmepumpe bewilligt das BAFA nur dann, wenn Sie oder Ihr Handwerker den Pumpentausch und die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs nachweisen. Die gleiche Anforderung gilt für Solarkollektoranlagen, wenn gleichzeitig ein Nicht-Brennwertkessel gegen einen Brennwertkessel ausgetauscht wird.
Weitere Informationen zum Förderumfang und zu den Förderbedingungen finden Sie auf der Seite des BAFA.
Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschüsse und Kredite (KfW-Programme 430/151)
Folgende Maßnahmen werden von der KfW als Kredit oder Investitionszuschuss gefördert:
- Ersterwerb eines sanierten Gebäudes (auch Eigentumswohnung)
- alle Maßnahmen, die zur Erreichung eines KfW-Effizienzhauses beitragen
Förderfähig sind Gebäude für die vor dem 01.01.1995 der Bauantrag gestellt oder die Bauanzeige erstattet wurde.
Besonderheiten beim Investitionszuschuss
Antragsberechtigt sind zum einen Wohnungseigentümergemeinschaften (mit natürlichen Personen als Wohnungseigentümer) und zum anderen Eigentümer (Privatpersonen) und zwar:
- bei Sanierung selbst genutzter oder vermieteter Ein- und Zweifamilienhäuser (maximal 2 Wohneinheiten) bzw. beim Erwerb neu sanierter Ein- und Zweifamilienhäuser
- bei Sanierung von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften bzw. beim Erwerb sanierter Eigentumswohnungen
Zuschusshöhe:
- Basis: 100 % der förderfähigen Kosten
- Zuschuss (direkte Zahlung aufs Konto) zu den Investitionskosten pro Wohneinheit
- KfW-Effizienzhaus 55 – 17,5 % (maximal 13.125 Euro)
- KfW-Effizienzhaus 70 – 15 % (maximal 11.250 Euro
- KfW-Effizienzhaus 85 – 12,5 % (maximal 9.375 Euro
- KfW-Effizienzhaus 100 – 10 % (maximal 7.500 Euro)
- KfW-Effizienzhaus 115 – 7,5 % (maximal 5.625 Euro)
- Achtung: Zuschussbeträge unter 300 Euro werden nicht ausgezahlt!
Antragstellung: Der Antrag wird vor Vorhabenbeginn direkt bei der KfW gestellt.
Besonderheiten beim Kredit
Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften, Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände sowie sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts.
Finanzierungsanteil
- Basis: 100 % der förderfähigen Kosten
- maximal 75.000 Euro pro Wohneinheit bei Sanierung zum KfW-Effizienzhaus und
- bei Erreichung des KfW-Effizienzhaus 85 ein Tilgungszuschuss (Gutschrift auf dem Darlehenskonto) in Höhe von 15 % der Darlehenssumme
- bei Erreichung des KfW-Effizienzhaus 100 ein Tilgungszuschuss in Höhe von 12,5 % der Darlehenssumme
- bei Erreichung des KfW-Effizienzhaus 115 ein Tilgungszuschuss in Höhe von 7,5 % der Darlehenssumme
- bei Erreichung des KfW-Effizienzhaus 130 ein Tilgungszuschuss in Höhe von 5 % der Darlehenssumme, gültig nur noch bis zum 30. Juni 2010
- maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit bei Einzelmaßnahmen oder Einzelmaßnahmenkombinationen
Antragstellung: Der Antrag muss vor Vorhabensbeginn über eine Hausbank Ihrer Wahl gestellt werden.
Telefonische Beratung der KfW Förderbank
Das Infocenter der KfW Förderbank erreichen Sie montags bis freitags von 8 bis 17:30 Uhr unter der Telefonnummer 0180 1 33 55 77 (3,9 Cent/Minute aus dem Festnetz der Deutschen Telekom, Mobilfunk maximal 42 Cent/Minute).
Rat und Tat
Finden Sie Energieberater, Handwerker, Banken und viele weitere Experten in Ihrer Nähe!










