KfW hat Sonderförderung zum 1. April 2010 geändert

Zum 1. April 2010 hat die KfW Förderbank die Bedingungen der Sonderförderung "Energieeffizient Sanieren" geändert. Von den Änderungen ist auch der Zuschuss für den Austausch der Heizungspumpe betroffen. Keine Angst: Es werden weiterhin 25 Prozent der Kosten erstattet, nun allerdings erst ab einer Rechnungssumme von 600 Euro. Zudem wird das Durchführen eines hydraulischen Abgleichs zur Pflicht. Diese Pflicht lohnt sich: Wir zeigen Ihnen, wie viel Sie durch einen hydraulischen Abgleich von Ihrer Heizungsanlage sparen können.

Für den Tausch der Heizungspumpe und andere förderfähige Maßnahmen gilt: Wenn der Handwerker noch vor dem 1. April 2010 eine Rechnung gestellt hat, dann gelten für den Förderantrag die bisherigen Konditionen.

 

Wir haben die wichtigsten Änderungen für Sie zusammengefasst:

Die wichtigsten Änderungen der KfW-Sonderförderung auf einen Blick

 

Das ausführliche Merkblatt der KfW Förderbank mit den Änderungen zum 1. April 2010 können Sie direkt herunterladen.

Für die Förderung nach den neuen Bedingungen müssen Sie außerdem folgende Formulare mit dem Antrag einreichen:

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