Die Pumpe ist erst der Anfang...
Oft ist der Pumpentausch der ideale Einstieg zum Tausch des Heizkessels - auch hier gibt es Kredite oder Zuschüsse von der KfW Förderbank.
Energieeffizient Sanieren - Kredite und Investitionszuschüsse
Folgende Maßnahmen werden von der KfW als Kredit oder Investitionszuschuss gefördert:
- Ersterwerb eines sanierten Gebäudes (auch Eigentumswohnung)
- alle Maßnahmen, die zur Erreichung eines KfW-Effizienzhauses beitragen
- Einzelmaßnahmen bzw. freie Einzelmaßnahmenkombinationen, die den technischen Mindestanforderungen entsprechen
Förderfähig sind Gebäude für die vor dem 01.01.1995 der Bauantrag gestellt oder die Bauanzeige erstattet wurde.
Nutzen Sie den Förderratgeber, um sich weitere Informationen zu diesem und anderen Förderprogrammen anzeigen zu lassen.
Besonderheiten beim Investitionszuschuss
Antragsberechtigt sind zum einen Wohnungseigentümergemeinschaften (mit natürlichen Personen als Wohnungseigentümer) und zum anderen Eigentümer (Privatpersonen) und zwar:
- bei Sanierung selbst genutzter oder vermieteter Ein- und Zweifamilienhäuser (maximal 2 Wohneinheiten) bzw. beim Erwerb neu sanierter Ein- und Zweifamilienhäuser
- bei Sanierung von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften bzw. beim Erwerb sanierter Eigentumswohnungen
Zuschusshöhe:
- Basis: 100 % der förderfähigen Kosten
- Zuschuss (direkte Zahlung aufs Konto) zu den Investitionskosten pro Wohneinheit
- KfW-Effizienzhaus 55 – 17,5 % (maximal 13.125 Euro)
- KfW-Effizienzhaus 70 – 15 % (maximal 11.250 Euro
- KfW-Effizienzhaus 85 – 12,5 % (maximal 9.375 Euro
- KfW-Effizienzhaus 100 – 10 % (maximal 7.500 Euro)
- KfW-Effizienzhaus 115 – 7,5 % (maximal 5.625 Euro)
- Achtung: Zuschussbeträge unter 300 Euro werden nicht ausgezahlt!
Antragstellung: Der Antrag wird vor Vorhabenbeginn direkt bei der KfW gestellt.
Besonderheiten beim Kredit
Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften, Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände sowie sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts.
Finanzierungsanteil
- Basis: 100 % der förderfähigen Kosten
- maximal 75.000 Euro pro Wohneinheit bei Sanierung zum KfW-Effizienzhaus und
- bei Erreichung des KfW-Effizienzhaus 85 ein Tilgungszuschuss (Gutschrift auf dem Darlehenskonto) in Höhe von 15 % der Darlehenssumme
- bei Erreichung des KfW-Effizienzhaus 100 ein Tilgungszuschuss in Höhe von 12,5 % der Darlehenssumme
- bei Erreichung des KfW-Effizienzhaus 115 ein Tilgungszuschuss in Höhe von 7,5 % der Darlehenssumme
- bei Erreichung des KfW-Effizienzhaus 130 ein Tilgungszuschuss in Höhe von 5 % der Darlehenssumme, gültig nur noch bis zum 30. Juni 2010
- maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit bei Einzelmaßnahmen oder Einzelmaßnahmenkombinationen
Antragstellung: Der Antrag muss vor Vorhabensbeginn über eine Hausbank Ihrer Wahl gestellt werden.
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