Service: unsere Antworten auf häufig gestellte Fragen

 

1. Erhalte ich den KfW-Zuschuss auch, wenn ich eine neue Heizanlage und eine neue, hocheffiziente Heizungspumpe einbauen lasse?
Nein, die KfW-Sonderförderung wird nur gewährt, wenn eine hocheffiziente Heizungspumpe in eine bestehende Heizungsanlage eingebaut wird, die außerdem hydraulisch abgeglichen wird. Die Heizanlage vor dem 1. Januar 2005 eingebaut worden sein. Um herauszufinden, welche Fördermöglichkeiten es stattdessen für die Installation einer neuen Heizungsanlage gibt, nutzen Sie bitte unseren Förderratgeber.

 

2. Wie lange dauert es durchschnittlich bis ich den Förderbetrag ausgezahlt bekomme?
Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt erst nach Zusage durch die KfW Förderbank. Der förderfähige Betrag wird nach dieser Zusage zum folgenden Quartalsende auf Ihr Konto überwiesen. Wenn Sie z.B. am 17. Mai 2010 eine Zusage erhalten, dann erfolgt die Auszahlung in der Regel zum 30. Juni 2010. Gehen sehr viele Anträge bei der KfW Förderbank ein, dann kann sich die Bearbeitung verzögern.

 

3. Welche weiteren Kosten sind – zusätzlich zu der Pumpe und ihrem Einbau – im Rahmen des Pumpenaustausches in der KfW-Förderung enthalten?
Grundsätzlich sind solche Kosten förderfähig, die aus technisch notwendigen Änderungen im Rahmen des Pumpenaustausches und des hydraulischen Abgleichs entstehen. Hierzu gehören zum Beispiel die Kosten, die für den Ersatz der Absperrarmatur vor und hinter der Pumpe anfallen. Muss in größeren Gebäuden der Verteiler für mehrere Pumpen oder Pumpengruppen ausgetauscht werden, dann sind die hierfür entstehenden Kosten ebenfalls im Fördervolumen enthalten. Auch die Analyse des Zustands der Heizung, die der Handwerker mit Hilfe des Inspektionsberichts zum Heizungs-Check des VdZ vornimmt, ist förderfähig.

 

4. Wenn ich in einem Gebäude zwei Pumpen austauschen lasse, muss ich dann für jede Pumpe einen eigenen Antrag stellen?
Werden in einem Wohngebäude mehrere Pumpen ausgetauscht, so gilt dies als eine Maßnahme. Der Antrag muss also pro Wohngebäude gestellt werden, nicht pro Pumpe.

 

5. Dürfen Hauseigentümer, die handwerklich geschickt sind, die Heizungspumpe selber austauschen?
Nein, die KfW-Förderung erhalten Antragsteller nur dann, wenn sie den Pumpentausch und den hydraulischen Abgleich von einer Fachfirma, also einem Handwerksbetrieb, durchführen lassen. Zusammen mit dem Antrag muss daher immer eine Rechnung vom Handwerksbetrieb bei der KfW eingereicht werden.

 

6. Wo finde ich das Typenschild meiner Pumpe?

Das Typenschild befindet sich meist direkt vorne auf der Heizungspumpe. Je älter Ihre Pumpe ist, umso eher müssen Sie vielleicht ein wenig suchen, bis Sie das Typenschild gefunden haben. Verzeichnet ist hier der Hersteller (z.B. Biral, Grundfos, KSB, Wilo) und die Leistung (in W wie Watt). Bei Pumpen mit manueller Stufenschaltung finden Sie auf dem Typenschild eine Tabelle mit der Leistung der jeweiligen Stufe. Bei einer alten Pumpe ohne Stufenschaltung wird nur ein Leistungswert genannt.

 

 

7. Wie viel Leistung muss eine neue Heizungspumpe haben?
Viele alte Pumpen sind falsch dimensioniert, d.h. sie bringen eine viel größere Leistung als erforderlich wäre. Die passende Leistung für Ihre neue Pumpe hängt von einigen Faktoren ab, zum Beispiel, ob sie für ein Ein- oder Mehrfamilienhaus bestimmt ist. Geben Sie einfach Ihre Daten zu Haus und Pumpe beim PumpenCheck ein – dieser ermittelt dann die richtige Pumpenleistung und schlägt Ihnen verschiedene Modelle vor.

 

8. Neue Pumpe oder hydraulischer Abgleich – was muss der Handwerker zuerst machen?
Es ist sinnvoll von einem Fachhandwerker zunächst einen hydraulischen Abgleich vornehmen zu lassen, denn durch diesen verbessert sich die Effizienz Ihrer Heizungsanlage und verringert sich somit deren Energiebedarf. Dank des hydraulischen Abgleichs kann also eine kleiner dimensionierte Heizungspumpe gewählt werden.

9. An wen soll ich mich wenden, wenn ich konkrete Fragen beim Ausfüllen des KfW-Antrags habe oder wissen will, wann mir der Zuschuss überwiesen wird?
Bitte wenden Sie sich in diesem Fall direkt an die KfW Förderbank:
Das Informationszentrum der KfW ist werktags von 8 Uhr bis 17:30 Uhr unter dieser Telefonnummer erreichbar: 01801/33 55 77
(3,9 Cent/Minute aus dem Festnetz der Deutschen Telekom, Preise aus Mobilfunknetzen können abweichen.)

KfW Förderbank
Palmengartenstraße 5-9
Postfach 11 11 41
60325 Frankfurt am Main
Fax: 069/7431-2944
E-Mail-Adresse info(at)kfw.de
Internet: www.kfw-foerderbank.de

 

10. Kann ich für meine neue Hocheffizienzpumpe den KfW-Zuschuss und den Bonus des BAFA bekommen?
Nein, eine Kombination von KfW-Zuschuss und BAFA-Bonus für Ihre neue Hocheffizienzpumpe ist nicht möglich.

 

11. Bei welchen Geräten kann ich außerdem Energie und Stromkosten sparen?
Die interaktiven Energiespar-Ratgeber von co2online machen es Ihnen leicht, die Energieverschwender in Ihrem Haushalt ausfindig zu machen und sich sparsame Gerätemodell empfehlen zu lassen – beispielsweise mit dem KühlCheck, dem ElektrogeräteCheck oder dem Lampenratgeber.

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