Service: unsere Antworten auf häufig gestellte Fragen

 

1. Erhalte ich den KfW-Zuschuss auch, wenn ich eine neue Heizanlage und eine neue, hocheffiziente Heizungspumpe einbauen lasse?
Nein, die KfW-Sonderförderung wird nur gewährt, wenn eine hocheffiziente Heizungspumpe in eine bestehende Heizungsanlage eingebaut wird. Um herauszufinden, welche Fördermöglichkeiten es stattdessen für die Installation einer neuen Heizungsanlage gibt, nutzen Sie bitte unseren Föderratgeber.

 

2. Wie lange dauert es durchschnittlich bis ich den Förderbetrag ausgezahlt bekomme?
Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt erst nach Zusage durch die KfW Förderbank. Der förderfähige Betrag wird nach dieser Zusage zum folgenden Quartalsende auf Ihr Konto überwiesen. Wenn Sie z.B. am 17. August 2009 eine Zusage erhalten, dann erfolgt die Auszahlung zum 30. September 2009.

 

3. Welche weiteren Kosten sind – zusätzlich zu der Pumpe und ihrem Einbau – im Rahmen des Pumpenaustausches in der KfW-Förderung enthalten?
Grundsätzlich sind solche Kosten förderfähig, die aus technisch notwendigen Änderungen im Rahmen des Pumpenaustausches entstehen. Hierzu gehören zum Beispiel die Kosten, die für den Ersatz der Absperrarmatur vor und hinter der Pumpe anfallen. Muss in größeren Gebäuden der Verteiler für mehrere Pumpen oder Pumpengruppen ausgetauscht werden, dann sind die hierfür entstehenden Kosten ebenfalls im Fördervolumen enthalten.

 

4. Wenn ich in einem Gebäude zwei Pumpen austauschen lasse, muss ich dann für jede Pumpe einen eigenen Antrag stellen?
Werden in einem Wohngebäude mehrere Pumpen ausgetauscht, so gilt dies als eine Maßnahme. Wenn Sie beispielsweise 600 Euro brutto für den Austausch von zwei Pumpen bezahlen, dann erhalten Sie einen Zuschuss in Höhe von 150 Euro (25 Prozent von 600 Euro brutto).

5. Dürfen Hauseigentümer, die handwerklich geschickt sind, die Heizungspumpe selber austauschen?
Nein, die KfW-Förderung erhalten Antragsteller nur dann, wenn sie den Pumpentausch von einer Fachfirma, also einem Handwerksbetrieb, durchführen lassen. Zusammen mit dem Antrag muss daher immer eine Rechnung vom Handwerksbetrieb bei der KfW eingereicht werden.

 

6. Wo finde ich das Typenschild meiner Pumpe?

Das Typenschild befindet sich meist direkt vorne auf der Heizungspumpe. Je älter Ihre Pumpe ist, umso eher müssen Sie vielleicht ein wenig suchen bis Sie das Typenschild gefunden haben. Verzeichnet ist hier der Hersteller (z.B. Biral, Grundfos, KSB, Wilo) und die Leistung (in W wie Watt). Bei Pumpen mit manueller Stufenschaltung finden Sie auf dem Typenschild eine Tabelle mit der Leistung der jeweiligen Stufe. Bei einer alten Pumpe ohne Stufenschaltung wird nur ein Leistungswert genannt.

 

 

7. Wie viel Leistung muss eine neue Heizungspumpe haben?
Viele alte Pumpen sind falsch dimensioniert, d.h. sie bringen eine viel größere Leistung als erforderlich wäre. Die passende Leistung für Ihre neue Pumpe hängt von einigen Faktoren ab, zum Beispiel, ob sie für ein Ein- oder Mehrfamilienhaus bestimmt ist. Geben Sie einfach Ihre Daten zu Haus und Pumpe beim PumpenCheck ein – dieser ermittelt dann die richtige Pumpenleistung und schlägt Ihnen verschiedene Modelle vor.

 

8. Neue Pumpe oder hydraulischer Abgleich – was soll ich zuerst machen lassen?
Es ist sinnvoll von einem Fachhandwerker zunächst einen hydraulischen Abgleich vornehmen zu lassen, denn durch diesen verbessert sich die Effizienz Ihrer Heizungsanlage und verringert sich somit deren Energiebedarf. Dank des hydraulischen Abgleichs kann also eine kleiner dimensionierte Heizungspumpe gewählt werden.


9. Gilt die Sonderförderung der KfW auch für Mieter, die ihre Thermostate auswechseln?
Ja, allerdings braucht der Mieter die Zustimmung des Eigentümers zum Tausch der Thermostate. Zudem wird nur das Anbringen von voreinstellbaren Thermostaten gefördert.

10. An wen soll ich mich wenden, wenn ich konkrete Fragen beim Ausfüllen des KfW-Antrags habe?
Bitte wenden Sie sich in diesem Fall direkt an die KfW Förderbank:
Das Informationszentrum der KfW ist werktags von 8 Uhr bis 17:30 Uhr unter dieser Telefonnummer erreichbar: 01801/33 55 77
(3,9 Cent/Minute aus dem Festnetz der Deutschen Telekom, Preise aus Mobilfunknetzen können abweichen.)

KfW Förderbank
Palmengartenstraße 5-9
Postfach 11 11 41
60325 Frankfurt am Main
Fax: 069/7431-2944
E-Mail-Adresse info(at)kfw.de
Internet: www.kfw-foerderbank.de

 

11. Kann ich für meine neue Hocheffizienzpumpe den KfW-Zuschuss und den Bonus des BAFA bekommen?
Nein, eine Kombination von KfW-Zuschuss und BAFA-Bonus für Ihre neue Hocheffizienzpumpe ist nicht möglich.

 

12. Bei welchen Geräten kann ich außerdem Energie und Stromkosten sparen?
Die interaktiven Energiespar-Ratgeber von co2online machen es Ihnen leicht, die Energieverschwender in Ihrem Haushalt ausfindig zu machen und sich sparsame Gerätemodell empfehlen zu lassen – beispielsweise mit dem KühlCheck, dem ElektrogeräteCheck oder dem Lampenratgeber.

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